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   OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14   

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https://dejure.org/2014,32276
OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14 (https://dejure.org/2014,32276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.07.2014 - 2 W 48/14 (https://dejure.org/2014,32276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 2 W 48/14 (https://dejure.org/2014,32276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Erbschein bei Veräußerung durch trans- oder postmortale Vollmacht

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Die Rechtspflegerin hat für ihre Rechtsauffassung die Entscheidung des OLG Hamm vom 10. Januar 2013 (15 W 79/12) angeführt, der ein entsprechender Sachverhalt zugrunde liege.

    Das Grundbuchamt bezieht sich auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 10. Januar 2013 (ZEV 2013, S. 341 ff.), nach der die transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird.

    Das OLG Hamm hat dazu ausgeführt, eine Vollmacht erlösche durch Konfusion, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber allein beerbe, da § 164 BGB eine Personenverschiedenheit zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraussetze (so auch OLG Stuttgart, NJW 1947/48, S. 627; Huber, BWNotZ 2013, S. 91 ff.).

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gegenauffassung wird die durch die wirksam erteilte transmortale Vollmacht geschaffene Legitimationswirkung auch durch das Zusammenfallen der Positionen des Bevollmächtigten und des Alleinerben nicht beseitigt (LG Bremen, Rpfleger 1993, S. 235, mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte; Wilsch in: Hügel, Beck"scher Online-Kommentar GBO, § 35 Rn. 69; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 168 Rn. 4; Mensch, BWNotZ 2013, S. 91 ff.; Keim, DNotZ 2013, S. 692 ff.; Dutta, FamRZ 2013, S. 1513 ff.; Lange, ZEV 2013, S. 343).

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Im Grundbuchverfahren muss in dieser Konstellation grundsätzlich kein Erbnachweis in der Form des § 35 GBO geführt werden, weil der bzw. die Erben durch eine trans- oder postmortale Vollmacht des Erblassers gebunden sind, solange die Vollmacht nicht widerrufen wird (OLG Hamm, ZEV 2013, S. 314 ff.; OLG Frankfurt, DNotZ 2012, S. 140 f.; OLG München, ZEV 2012, S. 376 f. - zur Auslegung bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 19 Rn. 81.1).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Im Grundbuchverfahren muss in dieser Konstellation grundsätzlich kein Erbnachweis in der Form des § 35 GBO geführt werden, weil der bzw. die Erben durch eine trans- oder postmortale Vollmacht des Erblassers gebunden sind, solange die Vollmacht nicht widerrufen wird (OLG Hamm, ZEV 2013, S. 314 ff.; OLG Frankfurt, DNotZ 2012, S. 140 f.; OLG München, ZEV 2012, S. 376 f. - zur Auslegung bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 19 Rn. 81.1).
  • OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 320/11

    Erbengemeinschaft: Anforderungen an eine Überführung von Grundbesitz in

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Bei einer Verfügung durch den Bevollmächtigten einer Erbengemeinschaft besteht diese Gefahr von vornherein nicht, weil selbst die Übertragung auf alle Miterben in Bruchteilseigentum durch rechtsgeschäftliche Übereignung erfolgen muss (BGHZ 21, 229; OLG München, FamRZ 2012, S. 154 f.) und keine verkappte Grundbuchberichtigung stattfinden würde.
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Bei einer Verfügung durch den Bevollmächtigten einer Erbengemeinschaft besteht diese Gefahr von vornherein nicht, weil selbst die Übertragung auf alle Miterben in Bruchteilseigentum durch rechtsgeschäftliche Übereignung erfolgen muss (BGHZ 21, 229; OLG München, FamRZ 2012, S. 154 f.) und keine verkappte Grundbuchberichtigung stattfinden würde.
  • LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gegenauffassung wird die durch die wirksam erteilte transmortale Vollmacht geschaffene Legitimationswirkung auch durch das Zusammenfallen der Positionen des Bevollmächtigten und des Alleinerben nicht beseitigt (LG Bremen, Rpfleger 1993, S. 235, mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte; Wilsch in: Hügel, Beck"scher Online-Kommentar GBO, § 35 Rn. 69; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 168 Rn. 4; Mensch, BWNotZ 2013, S. 91 ff.; Keim, DNotZ 2013, S. 692 ff.; Dutta, FamRZ 2013, S. 1513 ff.; Lange, ZEV 2013, S. 343).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig vom 15.7.2014, 2 W 48/14; Abgrenzung zu OLG Hamm vom 10.1.2013, I-15 W 79/12).

    Ist die Beteiligte nach dem bekannt gewordenen eigenhändigen Testament tatsächlich Alleinerbin des eingetragenen Miteigentümers geworden, führt ihre Eintragung als Eigentümerin zur Richtigkeit des Grundbuchs; ist die Beteiligte hingegen nicht Alleinerbin, wird sie dies durch die gegenständliche Auflassung in Verbindung mit der beantragten Eintragung im Grundbuch (vgl. Keim DNotZ 2013, 692/694; Amann MittBayNot 367/371; OLG Schleswig FGPrax 2014, 206, für den Fall, dass der Bevollmächtigte Miterbe ist).

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    (vgl. zum Meinungsstand OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 2 W 48/14, juris Rn. 27, m.w.Nw. sowie OLG Hamm, a.a.O.).

    Bei einer Verfügung durch den Bevollmächtigten einer Erbengemeinschaft besteht diese Gefahr von vornherein nicht, weil selbst die Übertragung auf alle Miterben in Bruchteilseigentum durch rechtsgeschäftliche Übereignung erfolgen muss und keine verkappte Grundbuchberichtigung stattfinden würde (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14, ZEV 2015, 225, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Vollmachtsurkunde - wie vorliegend -, hat das Grundbuchamt regelmäßig von deren Fortbestand auszugehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.1991 - 11 W 32/91; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19, Rn. 80).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Vollmachtsurkunde - wie vorliegend -, hat das Grundbuchamt regelmäßig von deren Fortbestand auszugehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.1991 - 11 W 32/91; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19, Rn. 80).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Hierbei wird aber teilweise die Einschränkung gemacht, dass dies nur in Fällen gelten soll, in denen der Bevollmächtigte Alleinerbe geworden ist, nicht jedoch bei einem Miterben (OLG München, Beschluss vom 10.02.2022 - 34 Wx 431/21, BWNotZ 2022, 365; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14, FGPrax 2014, 206 = ErbR 2016, 86).
  • OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht

    Ist die Beteiligte nach dem bekannt gewordenen eigenhändigen Testament tatsächlich Alleinerbin des eingetragenen Miteigentümers geworden, führt ihre Eintragung als Eigentümerin zur Richtigkeit des Grundbuchs; ist die Beteiligte hingegen nicht Alleinerbin, wird sie dies durch die gegenständliche Auflassung in Verbindung mit der beantragten Eintragung im Grundbuch (vgl. Keim DNotZ 2013, 692/694; Amann MittBayNot 367/371; OLG Schleswig FGPrax 2014, 206, für den Fall, dass der Bevollmächtigte Miterbe ist).
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